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BVerwG, 16.01.1989 - 4 B 2.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts - Abbruch von baurechtswidrigen Anlagen
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 3 S 3062/87
- BVerwG, 16.01.1989 - 4 B 2.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1989 - 4 B 2.89
Sie genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 VwGO, weil sie es unterläßt, eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts herauszuarbeiten, die mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung geklärt werden könnte (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 16.01.1989 - 4 B 2.89
Sie genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 VwGO, weil sie es unterläßt, eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts herauszuarbeiten, die mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung geklärt werden könnte (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).